Bauplanung
Bauplanung beschreibt einen Vorgang, bei dem ein Bauvorhaben gedanklich entwickelt und gestaltet wird. Diese gedanklichen Überlegungen werden in Architekturzeichnungen und Bauzeichnungen festgehalten. Dabei muss der örtliche Baugrund in seiner Form und Eigenschaft berücksichtigt werden. Die Umsetzbarkeit der Planung wird in Berechnungen nachgewiesen. Die Bauplanung ist der erste Abschnitt des Bauprozesses, wird jedoch auch noch während der Bauausführung weitergeführt. Sie ist Voraussetzung für die Genehmigung eines Bauvorhabens in Deutschland.
Bei der Bauplanung sind verschiedene rechtliche und technische Bestimmungen zu beachten. Ziel der Festsetzung baurechtlicher Bestimmungen sind die Gewährleistung von Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit des Bauvorhabens. Der verantwortliche Planer hat die Bestimmungen, die im Baubereich auch Anerkannte Regeln der Technik genannt werden, zu berücksichtigen. Des Weiteren ist auch auf die Einhaltung von Verordnungen und Gesetzen (beispielsweise Baugesetzbuch, Bauordnung) zu achten.
Grundlagenermittlung
Bei der Grundlagenermittlung wird die Aufgabenstellung geklärt und die technischen und wirtschaftlichen Grundsatzfragen des Projektes dargelegt. Diese Phase der Bauplanung umfasst auch eine Ortsbesichtigung durch den Bauherrn und Planer, wobei sowohl der Baugrund, als auch die nähere Umgebung inspiziert werden. Die Ergebnisse der Grundlagenermittlung werden im Rahmen einer Ergebnisdarstellung schließlich aufbereitet.
Vorplanung
Die Ergebnisse der Grundlagenermittlung bilden die Basis für die Vorplanung. In dieser Phase der Bauplanung werden Erkundigungen über die Art des Baugrundes eingeholt um ein Planungskonzept zu erstellen und eventuelle alternative Lösungsmöglichkeiten zu erörtern. In die Vorplanung fällt auch eine erste Kostenschätzung für das Bauprojekt, die durch DIN 276 geregelt ist. Auch die Informationen, die aus der Vorplanung erhalten wurden, werden anhand einer Ergebnisdarstellung festgehalten.
Entwurfsplanung
Bei der Entwurfsplanung wird eine Berechnung und Auslegung der Anlage angestellt. Das Projekt wird im Maßstab 1:100 in eine technische Zeichnung umgesetzt und beschrieben. Auch hier fällt eine
Kostenberechnung nach DIN 276 an und die Ergebnisse werden erneut in Form einer Ergebnisdarstellung festgehalten.
Genehmigungsplanung
Bei der Genehmigungsplanung werden die Vorlagen für die Zustimmungen und Genehmigungen durch die Behörden erstellt. Es wird ein Einreichplan erstellt, der als Grundlage für die Verhandlungen mit
den Behörden dient. Es folgt die Bewilligung des Projektes durch die Baubehörde.
Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung ist ein Instrument der Architekten und Ingenieuren, bei der Ausführungspläne im Maßstab 1:50, sowie Detailzeichnungen im Maßstab 1:1 bis 1:20 erstellt werden. Die
Ausführungsplanung umfasst auch eine detaillierte Projektbeschreibung für die Ausführung.